Fördermittel Fenster
Durch den Austausch von Fenstern können beträchtliche Wärmemengen – und damit auch eine beträchtliche Menge an Geld – eingespart werden. Doch neue Fenster kosten Geld.
Staatliche Förderprogramme unterstützen Sie dabei, sich neue Fenster anzuschaffen und so auf Dauer Geld zu sparen. Wichtig hierbei ist, dass ein bestimmtes Maß an Wärmedämmung erreicht wird.
Welche Förderprogramme Fenster gibt es?
Zum einen gibt es regionale Förderprogramme, die von Kommunen, Ländern und Städten aufgelegt werden. Diese sind sehr unterschiedlich, weshalb wir uns in diesem Beitrag nicht auf diese Programme konzentrieren.
Zum anderen gibt es zwei große Förderinstitute in Deutschland, die Sie bei der energetischen Sanierung Ihres Wohneigentums unterstützen: Die „Kreditanstalt für Wiederaufbau“, kurz KFW und das „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“, kurz BAFA.
Die entsprechenden Förderprogramme möchten wir Ihnen in diesem Beitrag vorstellen. Wichtig ist, dass dieser Beitrag keine Beratung über Förderprogramme ist und dass dieser Beitrag eine solche Beratung auch nicht ersetzen kann.
KFW Fördermittel für Fenster
Die KFW bietet für Ihre Fenster-Neuanschaffung (mindestens) zwei Programme an.
Durch den Investitionszuschuss im Programm 430 erhalten Sie bei energetischen Einzelmaßnahmen 10% der förderfähigen Kosten bzw. bis zu 5.000 EUR für jede Wohneinheit. Wenn das gesamte Gebäude energetisch optimiert wird, ist eine Förderung von bis zu 30% möglich.
Die KFW bietet zudem einen zinsgünstigen Kredit im Programm 151/152 an. Bei aktuell 0,75 % Darlehenszins (Stand 18.01.2019) können Sie zudem von einem Tilgungszuschuss von der KFW profitieren. Bei Einzelmaßnahmen schießt die KFW bis zu 3.750 EUR pro Wohneinheit, bei ganzheitlichen Sanierungen bis zu 27.500 EUR pro Wohneinheit zu.
Die Anforderungen an den Antragsteller bzw. das Gebäude, das von Seiten der KFW für eine Förderung gestellt wird, können hier nicht vollständig dargestellt werden.
Zum einen muss es sich hierbei um einen privaten Eigentümer der Wohneinheiten handeln, die energetisch saniert werden sollen. Der Antrag auf Zuschuss oder KFW-Kredit muss zwingend vor der Umsetzung stattfinden und der Bauantrag für das Haus, das saniert werden soll, muss vor dem 01. Februar 2002 gestellt worden sein.
Die Fenster, die verbaut werden sollen, müssen einen bestimmten U-Wert haben bzw. diesen unterschreiten (bei „normalen“ Fenstern liegt dieser bei 0,95, bei Dachfenstern bei 1,0). Zudem werden ausschließlich Wohnungen oder Einfamilien-/Zweifamilienhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten gefördert.
Die Antragsstellung läuft wie folgt ab:
- Der Antrag wird vor der Umsetzung gestellt, gemeinsam mit einem Energieberater
- Der Antrag auf einen Zuschuss wird dann per Post an die KFW geschickt.
- Der Antrag auf einen zinsgünstigen Kredit muss (unterschrieben vom Energieberater) bei der Hausbank eingereicht werden.
BAFA Fenster-Förderprogramme
Für Fenster gibt es keine direkte Förderung von der BAFA – aber: Die BAFA fördert eine Vor-Ort-Beratung, die in Anspruch genommen werden kann. Bei dieser Beratung erhält man Informationen über sinnvolle Sanierungsmaßnahmen.
Oft wird eine solche Beratung im Vorfeld einer KFW-Förderung durchgeführt.
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